Gemische fester Stoffe, die nicht den Vorschriften des ADR unterliegen, und umweltgefhrdender flssiger oder fester Stoffe sind der UN-Nummer 3077 zuzuordnen und drfen unter dieser Eintragung befrdert werden, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt des Verladens des Stoffes oder des Verschlieens der Verpackung oder der Gterbefrderungseinheit ist keine freie Flssigkeit sichtbar. Jede Gterbefrderungseinheit muss bei der Verwendung fr die Befrderung in loser Schttung flssigkeitsdicht sein. Wenn zum Zeitpunkt des Verladens des Gemisches oder des Verschlieens der Verpackung oder der Gterbefrderungseinheit freie Flssigkeit sichtbar ist, ist das Gemisch der UN-Nummer 3082 zuzuordnen. Dicht verschlossene Pckchen und Gegenstnde, die weniger als 10 ml eines in einem festen Stoff absorbierten umweltgefhrdenden flssigen Stoffes enthalten, wobei das Pckchen oder der Gegenstand jedoch keine freie Flssigkeit enthalten darf, oder die weniger als 10 g eines umweltgefhrdenden festen Stoffes enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.